Ab dem 1. Januar 2025 werden die Pflegeleistungen um 4,5 % erhöht.
Diese Anpassung wurde im Rahmen des Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetzes (PUEG) beschlossen und betrifft verschiedene Leistungen der Pflegeversicherung.
Hier sind einige der wichtigsten Änderungen im Überblick:
Diese Anpassung wurde im Rahmen des Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetzes (PUEG) beschlossen und betrifft verschiedene Leistungen der Pflegeversicherung.
Hier sind einige der wichtigsten Änderungen im Überblick:
Weitere wichtige Anpassungen:
Diese Anpassungen sollen pflegende Angehörige entlasten und die Pflegebedürftigen besser unterstützen.
Wir hoffen, dass diese Informationen für Euch hilfreich sind. Wenn ihr Fragen dazu habt oder weitere Unterstützung benötigt, steht Euch unser Team gerne zur Verfügung.
(Quelle: BVA Bundesverwaltungsamt)
- Kurzzeitpflege (§ 42 SGB XI): Betrag pro Kalenderjahr erhöht auf 1.854,00 Euro (vorher 1.774,00 Euro)
- Verhinderungspflege (§ 39 SGB XI): Betrag pro Kalenderjahr erhöht auf 1.685,00 Euro (vorher 1.612,00 Euro)
- Entlastungsbetrag (§ 45b SGB XI): Monatlicher Betrag erhöht auf 131,00 Euro (vorher 125,00 Euro)
- Wohngruppenzuschlag (§ 38a SGB XI): Monatlicher Betrag erhöht auf 224,00 Euro (vorher 214,00 Euro)
- Pflegeverbrauchshilfsmittel (§ 40 SGB XI): Monatlicher Betrag erhöht auf 42,00 Euro (vorher 40,00 Euro)
- Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen (§ 40 SGB XI): Betrag erhöht auf 4.180,00 Euro (vorher 4.000,00 Euro)
- Leistungsanspruch beim Einsatz digitaler Pflegeanwendungen (§ 40b SGB XI): Monatlicher Betrag erhöht auf 53,00 Euro (vorher 50,00 Euro)
Diese Anpassungen sollen pflegende Angehörige entlasten und die Pflegebedürftigen besser unterstützen.
Wir hoffen, dass diese Informationen für Euch hilfreich sind. Wenn ihr Fragen dazu habt oder weitere Unterstützung benötigt, steht Euch unser Team gerne zur Verfügung.
(Quelle: BVA Bundesverwaltungsamt)