Pflegebedürftige ab Pflegegrad 1, die zuhause gepflegt werden, haben Anspruch auf den sogenannten Entlastungsbetrag. Dieser beläuft sich auf 125€ pro Monat bis zu einem Jahresbetrag von 1500€. Diese Leistung verfällt jeweils am 30. Juni des Folgejahres.
Der Entlastungsbetrag soll Angebote finanzieren, die pflegende Angehörige entlasten. In NRW ist Nui zugelassener Erbringer von Leistungen, die durch den Entlastungsbetrag erstattet werden können.