Der Weg auf der Pflegereise
Das Leben ist voller Veränderungen. Und eine, die das ganze Leben von heute auf morgen auf den Kopf stellen kann, ist die Erkenntnis, dass eine geliebte Person plötzlich auf Pflege angewiesen ist. Ganz gleich, ob durch einen Unfall, eine Krankheit oder altersbedingte Einschränkungen. Diese Veränderung kann viele Gefühle hervorrufen: Sorge, Angst, Wut oder Traurigkeit sind normale Reaktionen. Dabei ist es wichtig, diese Gefühle zuzulassen und zu verarbeiten. Unterstützung durch Freunde, Familie oder professionelle Berater wie die Nui Pflegeexperten, kann hierbei hilfreich sein. Das Teilen der eigenen Ängste und Sorgen kann den emotionalen Druck mindern und dazu beitragen, eine positive Perspektive zu finden.
Die nächste große Herausforderung ist die Organisation der Pflege. Hier gibt es unterschiedliche Formen. Neben stationärer Pflege fällt die Entscheidung in über 5 Millionen Fällen in Deutschland auf die häusliche Pflege. Denn für viele ist das eine bevorzugte Option. Zu Recht, schließlich kann die zu pflegende Person in den heimischen Wänden und in ihrer gewohnten Umgebung bleiben. Aber gerade bei dieser Versorgungsform steht man vor vielen Herausforderungen.
Was tun, um Unterstützung zu bekommen?
Unterstützung erhält man von der Pflegekasse. Und damit das passiert, muss die zu pflegende Person in einen Pflegegrad eingestuft werden. Dabei wird zwischen fünf Graden unterschieden, die vom Maß der Selbstständigkeit abhängig sind.
Der Pflegegrad muss also erstmal beantragt werden – dafür reicht ein formloses Schreiben. Daraufhin kommt der Medizinische Dienst nach Hause zur Begutachtung. Die Einstufung des Pflegegrades erfolgt dann innerhalb von 25 Arbeitstagen nach Antragstellung. Ist man mit der Einschätzung und der damit verbundenen Festlegung des Pflegegrades nicht einverstanden, gibt es die Möglichkeit auf Widerspruch und Höherstufung.
Tipps für die Begutachtung:
Von Vorteil ist es, wenn Arztbriefe, Befunde und Medikamentenpläne vorgelegt werden können. Zudem ist es ratsam, ein Pflegetagebuch zu führen. Pflegegradrechner, die man auch online bei Nui findet, schätzen grob die Lage im Vorfeld ein. Ganz wichtig ist es außerdem, bei der Begutachtung persönlich anwesend zu sein, um die Situation realitätsgetreu darstellen zu können.
Wie finanziert man die Pflege?
Die Frage der Finanzierung ist ein zentraler Punkt, der nicht unterschätzt werden sollte. Kosten in der ambulanten Pflege können schnell sehr hoch werden. Es ist wichtig, sich über die verschiedenen Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung zu informieren. So kann zwischen Pflegegeld, Pflegesachleistung oder Kombinationsleistung gewählt und weitere Leistungen beansprucht werden.
Pflegegeld – Dies wird ausgezahlt, wenn die zu pflegende Person von nicht professionellen Pflegekräften in den eigenen vier Wänden betreut wird und den Pflegegrad 2 hat. Das Pflegegeld ist damit eine finanzielle Unterstützung für pflegende Angehörige.
Pflegesachleistung – Damit ist eine professionelle häusliche Pflegehilfe gemeint, die körperbezogene Pflege, Betreuung und Haushaltsdienste leistet. Anspruch darauf haben Menschen mit Pflegegrad 2 bis 5, die in häuslicher Umgebung gepflegt werden.
Kombinationsleistung – das bedeutet, dass die häusliche Pflege teilweise von einem ambulanten Pflegedienst und teilweise von Angehörigen geleistet wird.
Zudem gibt es noch viele weitere Leistungen zur Entlastung wie Tagespflege, Kurzzeit- und Verhinderungspflege, Entlastungsbetrag, Pflegehilfsmittel zum Verbrauch und Zuschüsse zur Wohnumfeldverbesserung. Der beste Weg ist es, sich eine Art Netzwerk aus den verschiedenen Unterstützungsmöglichkeiten aufzubauen, um die Aufwendungen der Pflege aufzuteilen. So lasten die Kosten auf unterschiedlichen Schultern und können besser gestemmt werden.
Die Pflege wird zum Job – und was passiert mit dem eigenen?
Damit sich pflegende Angehörige um die Liebsten zu Hause kümmern können, gibt es verschiedene Freistellungsmöglichkeiten im Job. Dabei wird in drei verschiedenen Szenarien unterschieden.
Bei der kurzzeitigen Arbeitsverhinderung wird man in einer akuten Pflegesituation bis zu 10 Tage freigestellt. Dies gilt nur für nahe Angehörige und benötigt keine Ankündigungszeit beim Arbeitgeber. Zudem erhält man die Möglichkeit auf Pflegeunterstützungsgeld.
Bei der Pflegezeit kann die Arbeitszeit für bis zu 6 Monate reduziert oder ganz aufgehoben werden. Hier muss der Pflegegrad 1 vorliegen und es muss mindestens 10 Tage vorher angekündigt werden. Für die Finanzierung gibt es die Möglichkeit auf ein zinsloses Darlehen bei der BFZA (Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben).
Liegt eine Familienpflegezeit vor, kann die Arbeitszeit auf bis zu 15 Stunden pro Woche für bis zu 24 Monate reduziert werden. Der Pflegegrad muss mindestens bei eins liegen und die Ankündigungszeit von acht Wochen sollte eingehalten werden. Auch hier gibt es die Möglichkeit auf ein zinsloses Darlehen bei der BFZA.
Darf ich im Notfall Entscheidungen treffen?
Um kurz darauf zu antworten: Nein. Denn wenn keine Vorsorgevollmacht oder Betreuung vorliegen, dürfen Angehörige keine Entscheidungen treffen. Eine Ausnahme gibt’s: das Ehegattennotvertretungsrecht. Das erlaubt Ehepartnern sich bis zu 6 Monate in Gesundheitsfragen zu vertreten. Deshalb ist im Vorfeld eine Vorsorgevollmacht sowie eine Patientenverfügung essentiell.
All das sind ziemlich viele Herausforderungen und Angelegenheiten, die man sich bei einer häuslichen Pflege stellen muss. Klar, dass man da schnell den Überblick verlieren kann. Schön aber, dass es etwas gibt, das einen in der gesamten Pflegereise unterstützt: Nui, die führende App für pflegende Angehörige. Mehr darüber, wie die App im Pflegealltag helfen kann, erfahren Sie hier.
Nui - die führende App für pflegende Angehörige.
Hier bekommst du umfassende Unterstützung in deinem Pflegealltag.
Jetzt herunterladen: https://nui.go.link/dUtUe
Das Leben ist voller Veränderungen. Und eine, die das ganze Leben von heute auf morgen auf den Kopf stellen kann, ist die Erkenntnis, dass eine geliebte Person plötzlich auf Pflege angewiesen ist. Ganz gleich, ob durch einen Unfall, eine Krankheit oder altersbedingte Einschränkungen. Diese Veränderung kann viele Gefühle hervorrufen: Sorge, Angst, Wut oder Traurigkeit sind normale Reaktionen. Dabei ist es wichtig, diese Gefühle zuzulassen und zu verarbeiten. Unterstützung durch Freunde, Familie oder professionelle Berater wie die Nui Pflegeexperten, kann hierbei hilfreich sein. Das Teilen der eigenen Ängste und Sorgen kann den emotionalen Druck mindern und dazu beitragen, eine positive Perspektive zu finden.
Die nächste große Herausforderung ist die Organisation der Pflege. Hier gibt es unterschiedliche Formen. Neben stationärer Pflege fällt die Entscheidung in über 5 Millionen Fällen in Deutschland auf die häusliche Pflege. Denn für viele ist das eine bevorzugte Option. Zu Recht, schließlich kann die zu pflegende Person in den heimischen Wänden und in ihrer gewohnten Umgebung bleiben. Aber gerade bei dieser Versorgungsform steht man vor vielen Herausforderungen.
Was tun, um Unterstützung zu bekommen?
Unterstützung erhält man von der Pflegekasse. Und damit das passiert, muss die zu pflegende Person in einen Pflegegrad eingestuft werden. Dabei wird zwischen fünf Graden unterschieden, die vom Maß der Selbstständigkeit abhängig sind.
Der Pflegegrad muss also erstmal beantragt werden – dafür reicht ein formloses Schreiben. Daraufhin kommt der Medizinische Dienst nach Hause zur Begutachtung. Die Einstufung des Pflegegrades erfolgt dann innerhalb von 25 Arbeitstagen nach Antragstellung. Ist man mit der Einschätzung und der damit verbundenen Festlegung des Pflegegrades nicht einverstanden, gibt es die Möglichkeit auf Widerspruch und Höherstufung.
Tipps für die Begutachtung:
Von Vorteil ist es, wenn Arztbriefe, Befunde und Medikamentenpläne vorgelegt werden können. Zudem ist es ratsam, ein Pflegetagebuch zu führen. Pflegegradrechner, die man auch online bei Nui findet, schätzen grob die Lage im Vorfeld ein. Ganz wichtig ist es außerdem, bei der Begutachtung persönlich anwesend zu sein, um die Situation realitätsgetreu darstellen zu können.
Wie finanziert man die Pflege?
Die Frage der Finanzierung ist ein zentraler Punkt, der nicht unterschätzt werden sollte. Kosten in der ambulanten Pflege können schnell sehr hoch werden. Es ist wichtig, sich über die verschiedenen Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung zu informieren. So kann zwischen Pflegegeld, Pflegesachleistung oder Kombinationsleistung gewählt und weitere Leistungen beansprucht werden.
Pflegegeld – Dies wird ausgezahlt, wenn die zu pflegende Person von nicht professionellen Pflegekräften in den eigenen vier Wänden betreut wird und den Pflegegrad 2 hat. Das Pflegegeld ist damit eine finanzielle Unterstützung für pflegende Angehörige.
Pflegesachleistung – Damit ist eine professionelle häusliche Pflegehilfe gemeint, die körperbezogene Pflege, Betreuung und Haushaltsdienste leistet. Anspruch darauf haben Menschen mit Pflegegrad 2 bis 5, die in häuslicher Umgebung gepflegt werden.
Kombinationsleistung – das bedeutet, dass die häusliche Pflege teilweise von einem ambulanten Pflegedienst und teilweise von Angehörigen geleistet wird.
Zudem gibt es noch viele weitere Leistungen zur Entlastung wie Tagespflege, Kurzzeit- und Verhinderungspflege, Entlastungsbetrag, Pflegehilfsmittel zum Verbrauch und Zuschüsse zur Wohnumfeldverbesserung. Der beste Weg ist es, sich eine Art Netzwerk aus den verschiedenen Unterstützungsmöglichkeiten aufzubauen, um die Aufwendungen der Pflege aufzuteilen. So lasten die Kosten auf unterschiedlichen Schultern und können besser gestemmt werden.
Die Pflege wird zum Job – und was passiert mit dem eigenen?
Damit sich pflegende Angehörige um die Liebsten zu Hause kümmern können, gibt es verschiedene Freistellungsmöglichkeiten im Job. Dabei wird in drei verschiedenen Szenarien unterschieden.
Bei der kurzzeitigen Arbeitsverhinderung wird man in einer akuten Pflegesituation bis zu 10 Tage freigestellt. Dies gilt nur für nahe Angehörige und benötigt keine Ankündigungszeit beim Arbeitgeber. Zudem erhält man die Möglichkeit auf Pflegeunterstützungsgeld.
Bei der Pflegezeit kann die Arbeitszeit für bis zu 6 Monate reduziert oder ganz aufgehoben werden. Hier muss der Pflegegrad 1 vorliegen und es muss mindestens 10 Tage vorher angekündigt werden. Für die Finanzierung gibt es die Möglichkeit auf ein zinsloses Darlehen bei der BFZA (Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben).
Liegt eine Familienpflegezeit vor, kann die Arbeitszeit auf bis zu 15 Stunden pro Woche für bis zu 24 Monate reduziert werden. Der Pflegegrad muss mindestens bei eins liegen und die Ankündigungszeit von acht Wochen sollte eingehalten werden. Auch hier gibt es die Möglichkeit auf ein zinsloses Darlehen bei der BFZA.
Darf ich im Notfall Entscheidungen treffen?
Um kurz darauf zu antworten: Nein. Denn wenn keine Vorsorgevollmacht oder Betreuung vorliegen, dürfen Angehörige keine Entscheidungen treffen. Eine Ausnahme gibt’s: das Ehegattennotvertretungsrecht. Das erlaubt Ehepartnern sich bis zu 6 Monate in Gesundheitsfragen zu vertreten. Deshalb ist im Vorfeld eine Vorsorgevollmacht sowie eine Patientenverfügung essentiell.
All das sind ziemlich viele Herausforderungen und Angelegenheiten, die man sich bei einer häuslichen Pflege stellen muss. Klar, dass man da schnell den Überblick verlieren kann. Schön aber, dass es etwas gibt, das einen in der gesamten Pflegereise unterstützt: Nui, die führende App für pflegende Angehörige. Mehr darüber, wie die App im Pflegealltag helfen kann, erfahren Sie hier.
Nui - die führende App für pflegende Angehörige.
Hier bekommst du umfassende Unterstützung in deinem Pflegealltag.
Jetzt herunterladen: https://nui.go.link/dUtUe